Online-Zulassung deutschlandweit 24/7
Fahrzeug online zulassen – deutschlandweit und rund um die Uhr, unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wickeln wir die Zulassung vollständig online ab. Ist das nicht möglich, übernehmen wir den Vorgang klassisch für Sie – Ihre Unterlagen können Sie jederzeit vorab zur Prüfung einreichen.
Was kostet das?
- Online-Zulassung – Serienkennzeichenab 139 €
Im Preis enthalten: Verifizierung der Identität, amtliche Gebühren, Softwaregebühren, unsere Dienstleistung, zwei Kennzeichenschilder mit Serienkennzeichen sowie Feinstaubplakette inklusive Beschriftung.
- Online-Zulassung – Wunschkennzeichenab 149 €
Im Preis enthalten: Verifizierung der Identität, amtliche Gebühren, Softwaregebühren, unsere Dienstleistung, Wunschkennzeichen, zwei Kennzeichenschilder sowie Feinstaubplakette inklusive Beschriftung. Die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens ist vorausgesetzt.
Aufpreise
- Registerabfrage – Unternehmen & eingetragene Organisationen9,90 €je Vorgang
Fällt zusätzlich an, wenn ein Fahrzeug auf ein Unternehmen oder eine eingetragene Organisation (HRB, HRA, PR, VR, GnR, GsR) online zugelassen wird. Für die Zulassung müssen die Registerdaten abgefragt werden.
Im Preis enthalten
- Verifizierung der Identität
- Amtliche Gebühren
- Softwaregebühren
- Unsere Dienstleistung
- Zwei Kennzeichenschilder
- Feinstaubplakette inklusive Beschriftung
Ab-Preise, Stand August 2026. Amtliche Gebühren können je nach Fahrzeug und Vorgang abweichen. Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vollständige Preisliste
Für wen ist Online-Zulassung deutschlandweit 24/7 geeignet?
Für alle, die ihr Fahrzeug online zulassen möchten – deutschlandweit und unabhängig davon, wann die Zulassungsstelle geöffnet hat.
Für Privatpersonen, Unternehmen und Händler, die Zulassung, Abmeldung oder Ummeldung ohne eigenen Behördengang erledigen möchten. Welche Rechtsformen online zugelassen werden können, finden Sie weiter unten.
Wichtig: Für die Online-Zulassung muss der Halter zugleich Kontoinhaber des SEPA-Lastschriftmandats für die Kfz-Steuer sein. Die eVB-Nummer muss auf den Halter ausgestellt sein oder mit offener Halterschaft vorliegen. Weichen Halter und Kontoinhaber voneinander ab, ist die Online-Zulassung nicht möglich.
Hinweis: Bestehen Steuerrückstände, wird der Antrag abgelehnt. Die Verifizierungsgebühr fällt bei jedem Versuch erneut an – das gilt ebenso, wenn sich Angaben als unzutreffend herausstellen, die uns vorab nicht mitgeteilt wurden. Sprechen Sie uns deshalb bitte vorher auf alle Besonderheiten an.
Hinweis: Welches Ausweisdokument für die Online-Zulassung genügt und wann zusätzlich eine Meldebescheinigung nötig ist, finden Sie weiter unten. Ein BundID-Zugang oder die Kenntnis Ihrer Ausweis-PIN ist dafür nicht erforderlich.
Sind die Voraussetzungen für die Online-Zulassung nicht erfüllt, übernehmen wir den Vorgang klassisch für Sie: Unterlagen jederzeit per Telefon, E-Mail oder WhatsApp zur Vorprüfung einreichen, die verbindliche Beauftragung und die Übergabe der Originalunterlagen erfolgen anschließend persönlich in unserem Geschäft in Wuppertal.
Wann ist Online-Zulassung deutschlandweit 24/7 sinnvoll?
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle zulassen möchten
- Wenn Sie nicht in Wuppertal wohnen – die Online-Zulassung ist deutschlandweit möglich
- Wenn Sie ein Firmenfahrzeug auf eine GmbH, UG, OHG, KG, PartG, einen e. V., eine eG oder eine eGbR zulassen möchten
- Wenn beide Zulassungsbescheinigungen die grünen Sicherheitscodes tragen
- Wenn Halter und Kontoinhaber für die Kfz-Steuer identisch sind – bei Firmenfahrzeugen also das Unternehmen selbst –, keine Steuerrückstände bestehen und die eVB auf den Halter ausgestellt ist oder mit offener Halterschaft vorliegt
- Wenn Sie keinen BundID-Zugang haben oder Ihre Ausweis-PIN nicht kennen – die Identitätsprüfung übernehmen wir auf anderem Weg
- Wenn Sie Ihre Unterlagen vorab zur Prüfung einreichen möchten, statt selbst zur Behörde zu gehen
- Wenn Sie vorab wissen möchten, welche Dokumente für Ihren Vorgang benötigt werden
Welches Ausweisdokument wird für die Online-Zulassung benötigt?
Für die Online-Zulassung benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument. Damit wird Ihre Identität geprüft – welches Dokument Sie haben, entscheidet darüber, ob zusätzlich eine Meldebescheinigung nötig ist.
Deutscher PersonalausweisMöglich
Auch ohne BundID-Zugang und ohne Kenntnis der Ausweis-PIN möglich – wir bieten dafür eine alternative Identitätsprüfung an.
Gültiger AufenthaltstitelMöglich
Für die Online-Zulassung ebenfalls möglich.
ReisepassMöglich
Nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung zur Bestätigung der Anschrift. Andere Unterlagen zur Adressbestätigung können nicht akzeptiert werden.
Europäischer PersonalausweisMöglich
Nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung zur Bestätigung der Anschrift.
FiktionsbescheinigungNicht möglich
Für die Online-Zulassung nicht möglich. Wir übernehmen den Vorgang in diesem Fall klassisch für Sie.
Wichtig: Bei Reisepässen und europäischen Personalausweisen ist eine Meldebescheinigung zwingend erforderlich. Andere Dokumente können nicht als Adressnachweis verwendet werden.
Hat mein Fahrzeugbrief den grünen Sicherheitscode?
Ohne die grünen Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren ist keine Online-Zulassung möglich. Ob Ihre Papiere sie haben, können Sie in einer Minute selbst prüfen – bevor Sie uns beauftragen.
- 1Nehmen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Hand.
- 2Suchen Sie das grün umrandete Feld mit dem verdeckten Aufkleber – daneben steht der Hinweis, dass der Code nur für das internetbasierte Zulassungsverfahren freigelegt werden darf.(siehe Abbildung)
- 3Der Aufkleber muss vollständig vorhanden und unbeschädigt sein. Ist er bereits freigerubbelt, eingerissen oder abgelöst, scheidet die Online-Zulassung aus.
- 4Prüfen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dort sitzt der Sicherheitscode auf der Rückseite, ebenfalls unter einer Abdeckung.
- 5Legen Sie die Codes nicht vorsorglich frei. Das passiert erst, wenn die Zulassung tatsächlich online läuft – wir sagen Ihnen, wann es soweit ist.

Fahrzeugpapiere, die vor 2015 ausgestellt wurden, tragen in der Regel noch keine Sicherheitscodes. In diesem Fall übernehmen wir die Zulassung klassisch für Sie.
Sie sind unsicher, ob Ihr Aufkleber noch intakt ist? Schicken Sie uns vorab einfach ein Foto per WhatsApp oder E-Mail – wir prüfen das für Sie, bevor Sie etwas beauftragen.
Online-Zulassung für Unternehmen & eingetragene Organisationen
Die Online-Zulassung ist nicht nur für Privatpersonen möglich, sondern auch für Unternehmen und eingetragene Organisationen. Wir lassen Firmenfahrzeuge deutschlandweit und rund um die Uhr online zu.
Unterstützt werden Rechtsformen, deren Daten aus einem der folgenden Register abgefragt werden können:
- HRBHandelsregister B
- GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA, SE
- HRAHandelsregister A
- OHG, KG, GmbH & Co. KG
- PRPartnerschaftsregister
- PartG, PartG mbB
- VRVereinsregister
- e. V.
- GnRGenossenschaftsregister
- eG
- GsRGesellschaftsregister
- eGbR
Aufpreis für die Registerabfrage: 9,90 €. Bei diesen Rechtsformen ist für die Online-Zulassung zusätzlich eine Abfrage der entsprechenden Registerdaten erforderlich. Dafür berechnen wir diesen Aufpreis je Vorgang.
Hinweis für Einzelunternehmen: Einzelunternehmer werden bei der Online-Zulassung wie Privatpersonen behandelt. Das Fahrzeug wird deshalb auf die persönlichen Daten des Inhabers zugelassen – eine Registerabfrage ist nicht nötig, der Aufpreis entfällt.
Den Antrag stellt die vertretungsberechtigte Person des Unternehmens und weist sich dabei mit gültigem Personalausweis oder Aufenthaltstitel aus. Teilen Sie uns dafür bitte Registerart, Registernummer und das zuständige Registergericht mit.
Ist Ihre Rechtsform hier nicht aufgeführt oder sind die Voraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt, übernehmen wir die Zulassung klassisch für Sie – sprechen Sie uns einfach vorab an.
Welche Fahrzeuge können nicht online zugelassen werden?
Nicht alle Fahrzeuge können über das i-Kfz-Verfahren online zugelassen werden. Zulassungsfreie Fahrzeuge und Anhänger, die kein amtliches Kennzeichen der Zulassungsstelle benötigen, sind von der Online-Zulassung ausgeschlossen.
Dazu gehören beispielsweise Mofas, Mopeds, Roller und bestimmte Kleinkrafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie bestimmte Spezial- und Sportanhänger.
Auch die freiwillige Zulassung eines grundsätzlich zulassungsfreien Fahrzeugs, etwa eines 50-cm³-Rollers oder Kleinkraftrads, kann derzeit nicht über das i-Kfz-Online-Portal durchgeführt werden. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an die zuständige Zulassungsstelle.
Kurz gesagt: Ist ein Fahrzeug grundsätzlich zulassungsfrei, kann seine Zulassung in der Regel nicht über das i-Kfz-Verfahren online abgewickelt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger deutscher Personalausweis oder gültiger Aufenthaltstitel(auch ohne BundID-Zugang oder Ausweis-PIN)
- Reisepass oder europäischer Personalausweis mit aktueller Meldebescheinigung(alternativ zum deutschen Personalausweis)
- eVB-Nummer, ausgestellt auf den Halter oder mit offener HalterschaftPflicht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-SteuerPflicht(Halter und Kontoinhaber müssen identisch sein)
- Grüner Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)Pflicht(Voraussetzung für die Online-Zulassung)
- Grüner Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Pflicht(Voraussetzung für die Online-Zulassung)
- Registerart, Registernummer und zuständiges Registergericht(bei Unternehmen und eingetragenen Organisationen)
- Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person(bei Unternehmen und eingetragenen Organisationen)
- Fotos oder Scans der vorhandenen Fahrzeugunterlagen(zur Vorprüfung)
- Originalunterlagen(wenn die Online-Zulassung nicht möglich ist oder die Zulassungsstelle sie verlangt)
Haben Sie Fragen zu diesem Service?
Kontaktieren Sie uns für Auto anmelden, Autoschilder, Kurzzeitkennzeichen oder Online-Zulassung.