Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen oder zur HU fahren? Wir beantragen Ihr Kurzzeitkennzeichen – bis zu 5 Tage gültig. Eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB) ist erforderlich; wir beraten Sie gerne dazu.
Was kostet das?
- 5 Tage – ohne Grüne Karteab 120 €
Inklusive Serviceleistung, amtlichen Gebühren, eVB/Versicherung für 5 Tage sowie zwei Kurzzeitkennzeichenschildern.
- 5 Tage – mit Grüner Karteab 130 €
Inklusive Serviceleistung, amtlichen Gebühren, eVB/Versicherung für 5 Tage, Grüner Karte sowie zwei Kurzzeitkennzeichenschildern.
- 6 Tage – ohne Grüne Karteab 130 €
Inklusive Serviceleistung, amtlichen Gebühren, eVB/Versicherung für 6 Tage sowie zwei Kurzzeitkennzeichenschildern.
- 6 Tage – mit Grüner Karteab 140 €
Inklusive Serviceleistung, amtlichen Gebühren, eVB/Versicherung für 6 Tage, Grüner Karte sowie zwei Kurzzeitkennzeichenschildern.
Ab-Preise, Stand August 2026. Amtliche Gebühren können je nach Fahrzeug und Vorgang abweichen. Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vollständige Preisliste
Für wen ist Kurzzeitkennzeichen geeignet?
Für alle, die ein Fahrzeug ohne Zulassung überführen möchten.
Für Probe-, Werkstatt- oder TÜV-Fahrten innerhalb Deutschlands.
Für Privatpersonen und Händler, die kurzfristig mobil sein müssen.
Wann ist Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?
- Probe- oder Überführungsfahrten
- Transport eines Fahrzeugs ohne Zulassung
- Fahrten zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung (TÜV)
- Kurzfristige Inbetriebnahme innerhalb Deutschlands (max. 5 Tage)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Bei Auskunftssperre: aktuelle Meldebescheinigung (max. 4 Wochen alt)
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Betriebserlaubnis (Kopie möglich)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Kaufvertrag oder Rechnung (außer bei Personen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal)
Haben Sie Fragen zu diesem Service?
Kontaktieren Sie uns für Auto anmelden, Autoschilder, Kurzzeitkennzeichen oder Online-Zulassung.