Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen oder zur HU fahren? Wir beantragen Ihr Kurzzeitkennzeichen – inklusive Versicherung und bis zu 5 Tage gültig.
Für wen ist dieser Service?
Für alle, die ein Fahrzeug ohne Zulassung überführen möchten.
Für Probe-, Werkstatt- oder TÜV-Fahrten innerhalb Deutschlands.
Für Privatpersonen und Händler, die kurzfristig mobil sein müssen.
Wann ist der Service notwendig?
- Probe- oder Überführungsfahrten
- Transport eines Fahrzeugs ohne Zulassung
- Fahrten zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung (TÜV)
- Kurzfristige Inbetriebnahme innerhalb Deutschlands (max. 5 Tage)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Bei Auskunftssperre: aktuelle Meldebescheinigung (max. 4 Wochen alt)
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Betriebserlaubnis (Kopie möglich)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Kaufvertrag oder Rechnung (außer bei Bürgern aus Wuppertal)
Kostenlose Beratung
Haben Sie Fragen zu diesem Service?
Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir antworten schnellstmöglich.
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