Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen oder zur HU fahren? Wir beantragen Ihr Kurzzeitkennzeichen – bis zu 5 Tage gültig. Eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB) ist erforderlich; wir beraten Sie gerne dazu.

Für wen ist Kurzzeitkennzeichen geeignet?

Für alle, die ein Fahrzeug ohne Zulassung überführen möchten.

Für Probe-, Werkstatt- oder TÜV-Fahrten innerhalb Deutschlands.

Für Privatpersonen und Händler, die kurzfristig mobil sein müssen.

Wann ist Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?

  • Probe- oder Überführungsfahrten
  • Transport eines Fahrzeugs ohne Zulassung
  • Fahrten zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Kurzfristige Inbetriebnahme innerhalb Deutschlands (max. 5 Tage)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • Bei Auskunftssperre: aktuelle Meldebescheinigung (max. 4 Wochen alt)
  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Betriebserlaubnis (Kopie möglich)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Kaufvertrag oder Rechnung (außer bei Personen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal)

Haben Sie Fragen zu diesem Service?

Kontaktieren Sie uns für Auto anmelden, Autoschilder, Kurzzeitkennzeichen oder Online-Zulassung.

Schnelle AntwortKennzeichen ab 12,50 € inkl. MwSt.Keine Behördengänge
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